Reinhard Scherer
- Richard Ferstl
- Stefan Hofbeck
- Bruno Krebs
- Reinhard Scherer, Kirchenpfleger
Die Mitglieder der Kirchenverwaltung werden von den Gemeindemitgliedern vorgeschlagen und gewählt. Die Amtszeit beträgt 6 Jahre. Aus ihren Reihen wählen sie den Kirchenpfleger. Die aktuelle Amtszeit der Kirchenverwaltung läuft von 2019 bis 2024. Sie ist das Entscheidungsorgan der Kirchenstiftung. Die Aufgaben der Kirchenverwaltung sind sehr vielseitig und umfangreich.
Aufgabe der Kirchenverwaltung ist es u.a., die Kirche und das ehemalige Pfarrheim zu erhalten, zu unterhalten und zu verwalten. Dies klingt sehr theoretisch. Aber in der Praxis bedeutet es, dass die Kirchenverwaltung, oftmals notgedrungen, viele der anstehenden Reparatur- und Erhaltungsmaßnahmen selbst, oder mit freiwilligen Helfern ausführt. Dies wirkt sich dann als Nebeneffekt positiv auf die Kassenlage aus, ist jedoch mitunter sehr zeitintensiv.
Außerdem obliegen der Kirchenverwaltung die gewissenhafte und sparsame Verwaltung des Kirchenstiftungs- und Pfründestiftungsvermögens, sowie die Sorge für die Befriedigung der ortskirchlichen Bedürfnisse und die Verwaltung des Personals. Sie erstellt Haushaltspläne und erstellt die Jahresrechnung.
Gemäß der Kirchenstiftungsordnung ist der Kirchenpfleger in Abstimmung mit dem Kirchenverwal tungsvorstand und der gesamten Kirchenverwaltung gleichsam der ehrenamtliche „Finanzminister“ der Pfarrei.